Die Klage der kommunalen Spitzenverbände gegen die Übertragung der Leistungsverpflichtung von den Gemeinden auf die Kreise im Bereich der Kinderbetreuung ist berechtigt. Genau diese Verlagerung wollte die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens verhindern. Da die Regierungskoalition unseren Änderungsantrag leider abgelehnt hat, muss jetzt das Landesverfassungsgericht diese Entscheidung der Landesregierung juristisch beurteilen.
Zur Neuausschreibung des Direktorenpostens am Dessauer Bauhaus erklärt die regional zuständige Landtagsabgeordnete der GRÜNEN, Cornelia Lüddemann: „Äußerst überrascht und konsterniert habe ich heute aus der Mitteldeutschen Zeitung von der Neuausschreibung…
Im Rahmen der Fragestunde zu Kleinen Anfragen bringt die bündnisgrüne Abgeordnete Cornelia Lüddemann ihre Frage zur Neuberechnung der Bundesmittel für das Bildungs- und Teilhabepaket ein. Bei der länderscharfen Neuberechnung der…



